Offizielle Satzung

der Extraordinary German Smurfs

Hierarchiestruktur der Extraordinary German Smurfs 

Die Firma wird von einem Rat geleitet der aus 10 Mitgliedern besteht. Alle 10 Ratsmitglieder haben die gleiche Entscheidungsgewalt und sind damit das höchste Gremium der Firma. Mitglieder die sich durch besondere Leistungen oder besonderes Engagement auszeichnen können mit Sonderrechten ausgestattet werden.

Satzung

Die Satzung ist für jedes Mitglied gültig. Ausnahmen werden keine gemacht. Mit dem Beitritt in die Corporation zeigt sich jeder Angestellte mit der Satzung einverstanden und ist bereit ihr zu folgen. Verstöße oder Missachtung können zur Verwarnung oder zum Ausschluss aus der Corporation führen.

Die Firma

Teamplay ist in der Corporation der wichtigste Faktor. Die Corporation ist keine Freelancercorp. Die Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten ist nicht zwingend vorgeschrieben, sondern ist von den jeweiligen Fähigkeiten der Mitglieder abhängig.

Finanzierung

Jedes Mitglied ist verpflichtet für die Firma zu arbeiten. Die Firma rüstet ihre Mitglieder mit Waffen, Munition, Schiffen und Skills aus, im Gegenzug werden Loot und wirtschaftliche Überschüsse der Corp zur Verfügung gestellt.

Probezeit

Die Probezeit wird für Jungschlümpfe auf 4 Wochen festgesetzt. In Ausnahmefällen kann diese verlängert oder verkürzt werden.

 

Spezialisierung und Rassenzugehörigkeit

Jedes Mitglied kann sich in der Corporation frei entfalten. Jeder Beruf außer dem des Piratentums kann ohne Einschränkung frei ausgeübt werden. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse ist nicht Pflicht.

Internes/Probleme

Probleme werden intern gelöst und nicht in der Öffentlichkeit ausgetragen! Alles was intern diskutiert wird, bleibt natürlich auch intern und vertraulich!

Verhalten

Hilfsbereitschaft und Respekt vor Anderen und ihren Meinungen ist uns sehr wichtig! Gemeinsame Problembehebung, Lösungsfindung und das Austauschen von Informationen in der Community ist sehr wichtig! Jedes Mitglied verpflichtet sich dazu in allen Öffentlichen sowie Privaten Channeln Kontenance zu wahren. Flaming sowie Beleidigungen von anderen Spielern ist strengstens untersagt.

Cheaten

Das Cheaten oder das Ausnutzen von Bugs ist streng untersagt! Missachtung führt sofort zum Ausschluss aus der Corporation!

Mindestalter

Es gibt kein offizielles Mindestalter. Es zeigt sich immer wieder, dass auch Jüngere die Reife und Erfahrung eines Erwachsenen an den Tag legen können. Allerdings werden Bewerbungen von Piloten, die jünger als 18 Jahre sind, genaustens geprüft.

Corporationzugehörigkeit

Es ist nicht gestattet in einer anderen Corporation vollwertiges Mitglied zu sein. Der Beitritt von Zweitchars in die Corporation ist nicht gestattet. Zum Schutze von Zweitchars können diese natürlich in „Schattencorps“ untergebracht werden.

 

 

Versicherungen

Schiffe der Corp werden auch über diese versichert. Sobald ein Schiff, ab Cruiser aufwärts, an ein Mitglied übergeben wird, muss sofort eine Versicherung über die Corporation abgeschlossen werden. Es werden keine Ausnahmen gemacht.

 Kommunikation

Teamspeak 2 ist Pflicht. Messenger wie ICQ, Skype, MSN usw. sind zur Erleichterung der Kommunikation wünschenswert.

Abmeldungen

Sollte aus welchen Gründen auch immer (Urlaub, Krankheit, ...), eine regelmäßige Teilnahme an Eve-Online nicht möglich sein, ist sich im entsprechenden internen Forum abzumelden oder einen Ratsmitglied auf jeden Fall bescheid zu sagen. Es ist auch möglich sich wegen persönlicher Gründe (RL, Auszeit usw.) für längere Zeit abzumelden. Dies resultiert nicht in einem sofortigen Ausschluss aus der Corporation. Fehlt ein Mitglied längere Zeit unabgemeldet, werden zunächst vorhandene Rechte entzogen, über das weitere Vorgehen entscheidet der Rat.

Regeländerungen

Der Rat hat das Recht die Satzung zu ändern! Änderungen werden sofort bekannt gegeben! Eine Satzungsänderung bedarf jedoch der Zustimmung aller Ratsmitglieder, bevor sie wirksam wird.